Nutzungsrechte für User-Generated Content mit Flockler einholen

Nutzungsrechte für UGC über die Flockler-App einholen

Ob Facebook, Instagram oder LinkedIn – die Social-Media-Plattformen ermöglichen es dir, öffentliche Social-Media-Posts in jede Webseite und in jeden digitalen Dienst einzubinden. Ganz ohne Genehmigung. Viele Marketingteams nutzen diese Möglichkeit. Dementsprechend hast du bestimmt schon einmal eine Kampagne mit User-Generated Content (UGC) gesehen oder die Erwähnung eines markengeschützten Hashtags auf der Produktseite eines Online-Shops. Oder du hast an einer Veranstaltung teilgenommen, bei der ein Hashtag-Live-Feed wechselnde Inhalte auf einer Social Wall präsentierte. Kurzum: UGC ist zu einem festen Bestandteil von Online- und Offline-Ereignissen geworden.

Es ist zwar erlaubt, Social-Media-Content in Webseiten einzubinden. Dennoch gibt es ein paar gute Gründe, warum Marken die Nutzungsrechte für User-Generated-Content einholen: Sobald du die ausdrückliche Zustimmung eines Social-Media-Users erhalten hast, kann deine Marke ihn beispielsweise für folgende Aktivitäten nutzen:

  • Mit entsprechenden Nutzungsrechten kannst du UGC über die Social-Media-Accounts deiner Marke wiederveröffentlichen. Zum Beispiel sammelt GoPro Bilder und Videos und bittet die Urheber um die Nutzungsrechte. Wenn diese der Verwendung zustimmen, dann veröffentlicht GoPro die Beiträge über das eigene Instagram-Profil. Dafür nutzt das Unternehmen den Hashtag #GoProAwards.

  • Du kannst Bilder oder Videos herunterladen, um sie für Social Ads zu nutzen.

  • Mit entsprechenden Nutzungsrechten kannst du das Bild modifizieren, um es beispielsweise in deinen Printmedien zu verwenden.

  • Erbitte dir Zugriff auf das qualitativ hochwertigere Originalbild oder Originalvideo.

  • Mit entsprechenden Nutzungsrechten kannst du den Social-Media-Post auch dann für dein Marketing nutzen, wenn der Nutzer selbst den Inhalt bereits gelöscht hat oder sein Profil auf der Social-Media-Plattform auf privat umstellt.

  • Bitte den User zu bestätigen, dass er Urheber und damit auch rechtmäßiger Eigentümer des Contents ist.

Authentische, durch Kunden erstellte Inhalte bieten zusätzlichen Social Proof und erzielen ein höheres Engagement als markeneigene Bilder und Videos. Wenn du über die Einbindung von Social Proof in Webseiten und anderen digitalen Diensten hinausgehen möchtest, dann ist die Einholung der Nutzungsrechte der erste Schritt dorthin.

Nutzungsrechte für UGC unkompliziert einholen

Mit Flockler ist es ganz einfach, die Nutzungsrechte für User-Generated Content einzuholen. Je nach Anforderungen stehen dir zwei Funktionen zur Verfügung.

  1. Nutzungsrechte für Instagram und Twitter verwalten

  2. Direkte Uploads

Um loslegen zu können, sammelst du zunächst User-Generated Content. Das können beispielsweise Hashtag-Feeds mit Instagram-Content sein, die du über den Tab „Feeds“ zusammenträgst. Darüber hinaus solltest du dich vergewissern, dass du eine Seite mit aktuellen Nutzungsbedingungen hast. Diese kannst du später mit den Social-Media-Usern teilen. Dadurch stellst du sicher, dass du alle erforderlichen Nutzungsrechte zur Modifizierung und Wiederveröffentlichung von Bildern und Videos bekommst. Du kannst gerne den Inhalt unseres Beispieldokuments verwenden. Doch spreche dich bitte vorab mit deiner Rechtsabteilung ab, ob du Teile des Textes ändern musst.

1. Nutzungsrechte für Instagram und Twitter verwalten

Mit dem Rechtemanagement von Flockler gelingt es dir, Nutzungsrechte in großem Umfang einzuholen und Genehmigungen automatisiert zu verfolgen. Sobald du einen Feed eingerichtet hast, der sich automatisch aktualisiert, um Erwähnungen einer Marke oder eines Marken-Hashtags zu sammeln, folgst du diesen Schritten. So erhältst du die Nutzungsrechte für Bilder und Videos auf Instagram und Twitter und kannst mit diesem UGC weiterarbeiten:

  1. Navigiere dich in Flockler zum Tab „UGC Rights“ (Nutzungsrechte für UGC)

  2. Wähle einen Instagram- oder Twitter-Account aus und klicke auf den Button „Continue to Rights Management“, um zur Rechteverwaltung zu gelangen.

    Rechtemanagement in Flockler
  3. Wähle einen UGC-Post, den du in Flockler gespeichert hast.

    Auswahl eines UGC-Posts in Flockler
  4. Wähle ein Template für deine Anfrage aus oder erstelle eine neue Vorlage. Selbst wenn du eine der bestehenden Vorlagen verwendest, dann kannst du die Nachricht noch anpassen und die Änderungen zur späteren Nutzung speichern. In diesem Schritt definierst du auch den Hashtag, mit dem ein Social-Media-User auf deinen Kommentar antworten soll, wenn er mit der Nutzung seines Contents einverstanden ist. Vergewissere dich zudem, dass du deiner Nachricht eine URL hinzufügst, die auf deine Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlinkt.

    Erstellen einer Nachricht an den Urheber des UGC in der Flockler-App
  5. Nun öffnest du den Instagram- oder Twitter-Post und hinterlässt einen Kommentar. Achte dabei darauf, dass du den Beitrag mit demselben Account kommentierst, den du mit Flockler verbunden hast.

    Kommentieren eines Instagram-Posts
  6. Anschließend klickst du auf den Button „I’ve done it“, um zu markieren, dass du hierfür Nutzungsrechte angefragt hast. Der Content verschiebt sich in den Tab „Pending approval“ („Ausstehende Genehmigungen“). Darüber hinaus taucht auf der Seite „Request rights“ ein graues Symbol in der oberen rechten Ecke des Posts auf.

    Anweisungen zur Beantragung von Nutzungsrechten für UGC
    Ein UCG-Beitrag, bei dem die Genehmigung noch aussteht
  7. Sobald der Nutzer auf deinen Kommentar antwortet und den von dir definierten Hashtag erwähnt, wird der Beitrag im Tab „Approved“ als genehmigt angezeigt. Im Tab „Request rights“ färbt sich das Symbol im Post oben rechts grün.

    Genehmigter Beitrag in der Flockler-App
  8. Mit einem Klick auf das Element kann dein Team die Nutzungsgenehmigung des Social-Media-Users einsehen und das Bild oder das Video herunterladen.

    Details des genehmigten Beitrags in der Flockler-App

Das Rechtemanagement von Flockler unterstützt derzeit Instagram und Twitter. Wir planen aber, künftig weitere Kanäle hinzuzufügen, basierend auf dem Feedback unserer Kunden.

2. Direkte Uploads

Wenn du Originaldateien in hoher Qualität für dein Marketing benötigst, dann ist Flocklers Reviews Feature die richtige Wahl. Trotz des Namens kannst du diese Funktion auch als normales Upload-Formular nutzen. Dabei lässt du einfach die Sternebewertungen weg. Folge den nachstehenden Schritten, um hochwertige, durch Social-Media-User generierte Bilder anzufordern:

  1. Navigiere dich zum Tab „Reviews“.

  2. Erstelle ein Formular mit den Feldern, die du abfragen möchtest. Du kannst beispielsweise die Felder für die Sternebewertungen und den Text ausblenden, wenn du ausschließlich hochwertige Bilddateien sammeln und erwirken möchtest, dass die User dir die Nutzungsrechte zu deinen Bedingungen einräumen.

    Erstellen eines Upload-Formulars in der Flockler-App
  3. Als nächstes bindest du das Formular in deine Webseite ein.

  4. Anschließend teilst du den Link zu der Seite, auf der sich dein Formular befindet, mit deinen Kunden auf allen digitalen Kanälen. Sobald du Uploads erhalten hast, kannst du diese in deine digitalen Services einbinden. Oder du kannst das Bild für die Wiederveröffentlichung oder andere Marketingzwecke herunterladen.

Das Reviews Feature von Flockler unterstützt aktuell den Upload von Bildern. Doch wir planen, künftig auch Video-Uploads möglich zu machen.

Flockler hilft Marketern wie dir, Social Media Feeds zu generieren und spielt User-Generated Content auf jedem digitalen Service aus. So erhöhst du die Verweildauer und beschleunigst Conversions.

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